Bachelor Naturwissenschaftliche Bildung (Lehramt an Gymnasien)
Bachelor Berufliche Bildung (Lehramt an beruflichen Schulen)
- Zulassungsvoraussetzungen
- Bewerbung
- Kein Eignungsfeststellungsverfahren!
Master Naturwissenschaftliche Bildung (Lehramt an Gymnasien)
Master Berufliche Bildung (Lehramt an beruflichen Schulen)
Bachelor und Master Naturwissenschaftliche Bildung (Lehramt an Gymnasien)
Zulassungsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang Naturwissenschaftliche Bildung
Voraussetzung für das Studium des Bachelorstudiengangs Naturwissenschaftlichen Bildung an der TUM ist die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife. Zeugnisse der fachgebundenen Hochschulreife berechtigen für ein Studium bestimmter, genau definierter Lehramtsstudiengänge. Nur im Fach Sport ist zusätzlich noch die Sporteignungsprüfung nachzuweisen. Für weitere Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Zur Aufnahme des Studiums benötigen Sie noch keine Praktika! Die Ableistung des 8-wöchigen Betriebspraktikums vor Studienbeginn ist zu empfehlen!
Vor erfolgreicher Studienaufnahme findet ein Eignungsfeststellungsverfahren für den Bachelor statt. Zweck dieses Verfahrens ist es festzustellen, ob neben der mit dem Erwerb der Hochschulreife bzw. des Bachelorabschlusses nachgewiesenen Qualifikation eine individuelle Begabung vorhanden ist, die einen erfolgreichen Studienverlauf erwarten lässt. Nähere Informationen zu den Verfahren finden Sie unter Eignungsfeststellungsverfahren.
Beruflich Qualifizierte entnehmen Informationen über das Hochschulzugangsverfahren bitte den Internetseiten der TUM.
Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Naturwissenschaftlichen Bildung
Für das Masterstudium können Sie sich für das Sommer- oder Wintersemester bewerben. Im Falle des Studienbeginns im Sommersemester sind Anpassungen an den Studienplan vorzunehmen. Voraussetzung ist ein einschlägiges Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien. Das Bachelorstudium muss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein, zu Beginn des Masterstudiums aber ist der Bachelorabschluss nachzuweisen. Sie können sich also bereits im letzten Semester Ihres Bachelorstudiums bewerben.
Zusätzlich ist für die Zulassung zum Masterstudium ein Eignungsverfahren zu durchlaufen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Bachelor und Master Berufliche Bildung (Lehramt an beruflichen Schulen)
Zulassungsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung
Voraussetzung für das Studium des Bachelorstudiengangs Berufliche Bildung an der TUM ist die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife. Zeugnisse der fachgebundenen Hochschulreife berechtigen für ein Studium bestimmter, genau definierter Lehramtsstudiengänge. Für die Unterrichtsfächer Sport und Englisch ist ein bestandener Eignungstest nachzuweisen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Zur Aufnahme des Studiums benötigen Sie noch keine Praktika! Die Ableistung von 24 Wochen des 48-wöchigen Betriebspraktikums vor Studienbeginn wird empfohlen.
Beruflich Qualifizierte entnehmen Informationen über das Hochschulzugangsverfahren bitte den Internetseiten der TUM.
Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Berufliche Bildung
Für das Masterstudium können Sie sich für das Sommer- oder Wintersemester bewerben. Im Falle des Studienbeginns im Sommersemester sind Anpassungen an den Studienplan vorzunehmen. Voraussetzung ist ein einschlägiges Bachelorstudium für das Lehramt an beruflichen Schulen. Das Bachelorstudium muss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein, aber zu Beginn des Masterstudiums ist der Bachelorabschluss nachzuweisen. Sie können sich also bereits im letzten Semester Ihres Bachelorstudiums bewerben.
Zusätzlich ist für die Zulassung zum Masterstudium ein Eignungsverfahren zu durchlaufen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Bewerbung zu Bachelor- und Masterstudiengängen
Studienbeginn für die Bachelorstudiengänge Berufliche und Naturwissenschaftliche Bildung ist grundsätzlich im Wintersemester. Der Einstieg in ein höheres Fachsemester ist für Quereinsteiger gegebenenfalls auch zum Sommersemester möglich. Bitte wenden Sie sich im Falle eines Quereinstiegs an die Studienberatung der TUM School of Education.
Das Masterstudium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Bei einem Studienstart im Sommersemester sind Anpassungen im Studienplan nötig. Bitte wenden Sie sich zur Beratung an die Studienberatung der TUM School of Education
Die Bewerbung erfolgt über die Homepage der TU München.
Erläuterungen zur Onlinebewerbung.
Wintersemester | Sommersemester | |
|---|---|---|
Bachelor | 15. Mai bis 15. Juli | 15. November bis 15. Januar (2. Fachsemester o. höher!) |
Master | 01. März bis 31. Mai | 15. November bis 31. Dezember |
Sporteignungstest | ||
Englischtest | 15. Juli (Anmeldung über LMU) | 15. Januar (Anmeldung über LMU) |
Hinweis: Unterrichtsfach Englisch oder Sport
Bitte bedenken Sie, dass Sie einen Bachelorstudiengang in der Kombination mit Englisch (nur Berufliche Bildung) oder Sport nur dann aufnehmen können, wenn Sie das Eignungsfeststellungsverfahren in Englisch bzw. den Eignungstest für Sport bestanden haben. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich für mindestens einen weiteren Studiengang zu bewerben, da sonst die Aufnahme des Studiums bei Nichtbestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens bzw. des Eignungstests erst ein Jahr später wieder möglich ist.
Sie müssen sich an der TU München auch dann fristgerecht bewerben (für ein Wintersemester bis zum 15.07.), wenn zu diesem Zeitpunkt das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens noch nicht vorliegt. Den Bescheid über das bestandene Eignungsfeststellungsverfahren bzw. den bestandenen Eignungstest reichen Sie dann umgehend dem Immatrikulationsamt nach.