Persönlicher Status und Werkzeuge

Zielgruppen

Allgemeine Informationen für Quereinsteiger

Als Quereinsteiger können Sie das Studium grundsätzlich auch zum Sommersemester aufnehmen, wenn Sie aufgrund Ihrer Vorleistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Allerdings muss Ihnen bewusst sein, dass ein antizyklischer Studienbeginn ggf. problematisch sein kann. Besonders aufeinander aufbauende Module beginnen zumeist im Wintersemester, weshalb Ihnen zum Sommersemester die Grundlagenkurse oftmals nicht zur Verfügung stehen. Zudem kann die Überschneidungsfreiheit von Modulen bei Quereinsteigern nicht garantiert und der empfohlene Studienplan zumeist nicht eingehalten werden.

Eine betriebliche Ausbildung oder Berufserfahrung können ggf. auf das Betriebspraktikum angerechnet werden. (Betriebspraktikum Berufliche Bildung; Betriebspraktikum Naturwissenschaftliche Bildung)

Vorgehen bei der Beantragung der Anrechnung von Studienleistungen

Wenn Sie sich Prüfungsleistungen aus einem Vorstudium anrechnen lassen wollen, laden Sie bitte zuerst den entsprechenden Antrag (Berufliche Bildung; Naturwissenschaftliche Bildung) herunter und füllen ihn vollständig aus. Vor Auflistung der Module, die Ihnen anerkannt werden sollen, schauen Sie sich bitte die jeweilige Fachprüfungs-/Studienordnung (Berufliche Bildung; Naturwissenschaftliche Bildung) an, in der die Module aufgelistet sind. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an die Studienberatung.

Dem Antrag legen Sie bitte Nachweise über Ihre Prüfungsleistungen in beglaubigter Kopie bei (unbedingt müssen die Noten aus dem Nachweis hervorgehen; möglichst auch Credits oder zumindest Semesterwochenstunden).

Diesen kompletten Vorgang lassen Sie dann unserer Studienberatung zukommen, die eine erste Voreinschätzung vornimmt. Erst nach Ihrer tatsächlichen Immatrikulation wird von den jeweiligen Fachstudienberatern/innen die endgültige Anrechnung der Prüfungsleistungen vorgenommen. Bitte bedenken Sie, dass Sie gemäß § 16 Abs. 7 Satz 3 der APSO einen Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen nur einmal stellen können und zwar innerhalb des ersten Studienjahres an der TUM.

Ein persönliches Beratungsgespräch mit der Studienberatung (auch telefonisch) ist in jedem Falle erforderlich, um Ihre individuelle Situation bestmöglich einschätzen zu können.